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Mehrweg mitmachen

Das ist sinnvoll für den Umweltschutz.

Im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes ist es dringend notwendig, weniger Einwegverpackungen für Essen und Getränke zum Mitnehmen zu verbrauchen. Das neue Verpackungsgesetz (VerpackG, §33, § 34) macht genau das jetzt zur Pflicht. Nachfolgend erfahren Sie, was seit dem 01.01.2023 beachtet werden muss.

Mehrwegverpackungen zum Mitnehmen.

Wenn ein Betrieb Einwegverpackungen anbietet, muss er auch eine Mehrwegalternative bereitstellen. Unter den vom Verpackungsgesetz betroffenen Einwegverpackungen /Einwegbehältern versteht man alle Verpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen, einmalig verwendet und anschließend in den Müll geworfen werden. Bei Getränken zum Mitnehmen muss unabhängig des Einwegmaterials eine Mehrwegoption vorhanden sein. Für Essen und Getränke in Einwegverpackungen dürfen gegenüber dem Mehrwegangebot keine Rabatte oder sonstige Vergünstigungen gegeben werden.

Zwei Möglichkeiten zum Mehrweg:

1. Sie bieten eigene Behälter an, die zum mehrmaligen Gebrauch vorgesehen sind, z. B. aus Kunststoff oder Glas. Diese müssen nach Rücknahme und Reinigung ohne Qualitätsverluste wiederverwendet werden. Ein Pfand darf erhoben werden.

2. Sie arbeiten mit einem Unternehmen zusammenarbeiten, das Behältnisse im Mehrwegsystem anbietet. Eine Übersicht zu den Systemen finden Sie hier.

Achtung! Für kleine Betriebe bestehen Ausnahmeregelungen:

Die Mehrwegpflichten gelten für alle Betriebe mit einer Verkaufsfläche von mehr als 80 m² (inklusive frei zugänglicher Sitz- und Aufenthaltsbereiche) und mehr als fünf Mitarbeiter*innen. Für kleine Betriebe mit einer geringeren Verkaufsfläche und mit bis zu fünf Mitarbeiter*innen gelten Ausnahmeregelungen, sofern sie keine Mehrwegbehälter oder Behälter eines Mehrwegsystems anbieten können oder wollen. In diesem Fall müssen Essen und Getränke in mitgebrachte Behälter gefüllt werden, soweit hygienisch unbedenklich.

Informationspflichten

Betriebe müssen im Verkaufsbereich gut sichtbare Informationen zu ihrem Mehrwegangebot anbringen. Die Hinweise sollten in Größe und Form der Darstellung Ihres Verkaufsangebots entsprechen. Der Hinweis muss folgenden Text enthalten: „Speisen und Getränke in Mehrweg erhältlich.“ Wenn nur Speisen/nur Getränke angeboten werden, darf entsprechend gekürzt werden. Bei Anwendung der Ausnahmeregelung zur Befüllung von mitgebrachten Gefäßen muss der Hinweis folgenden Text beinhalten: Wir befüllen kundeneigene Mehrwegbehälter.“

Bei der Lieferung von Speisen und Getränken soll während des Bestellprozesses aktiv auf das Mehrwegangebot hingewiesen werden.

Hygieneregelungen

Bei der Ausgabe und der Rücknahme von Mehrwegbehältern sind Hygieneregelungen zu beachten. Es ist sicherzustellen, dass im Umgang mit den Mehrwegbehältern Lebensmittel nicht nachteilig beeinflusst werden. Stellen Sie für die Rücknahme von Mehrwegbehäl­tern eigens dafür vorgesehene Sammelbehälter oder Abnahmemöglichkeiten bereit, die möglichst außer­halb des Theken- und Betriebsbereichs liegen.

Bei der Verwendung eines Mehrwegpoolsystems gelten die Regelungen des Anbieters und stark verschmutzte oder defekte Behälter sollten zurückgewiesen oder dem Recycling zugeführt werden. Hinweise zur Reinigung und Trocknung der Mehrwegbehältnisse sind beim Anbieter zu erfragen. Grundsätzlich gilt, dass zurückgegebene Behältnisse zeitnah, spätestens zum Ende des Arbeitstages, gespült und gereinigt werden. Etwaige Lebensmittelreste sind getrennt zu erfassen und der Verwertung zuzuführen.

Die Lagerung von sauberen, trockenen Mehrwegbe­hältnissen erfolgt mit der Öffnung nach unten auf einer hygienisch einwandfreien Unterlage. Nach Möglichkeit werden sie abgedeckt.

Beim Umgang mit mitgebrachten Mehrwegbehältnissen ist die gute betriebliche Lebensmittelhygienepraxis und die zugehörigen Mindestanforderungen verpflichtend einzuhalten. Dazu gehören: Achtsamkeit beim Befüllen, getrennte Bereiche für Behälter und Lebensmittel, ein Hygiene-Tablett, Kontaktvermeidung, Handhygiene und einiges mehr.

Ausführliche Informationen, auch zum Umgang mit mitgebrachten Mehrweggefäßen finden Sie in unserem Hygieneleitfaden in den Downloads. Die verschiedenen Mehrweg-Poolsystemanbieter geben darüber hinaus auch Hinweise, worauf bei Annahme, Reinigung und Ausgabe zu achten ist.

Alle Informationen finden Sie auch in unserem Infozettel in den Downloads und im Verpackungsgesetz in den §§ 33, 34. Achtung, bei Nichteinhaltung der gesetzlich verpflichtenden Vorgaben, kann das Bußgeld bis zu 10.000 Euro betragen.

FAQs

1. Was bedeutet die Mehrwegangebotspflicht?

Die Vorgaben des Verpackungsgesetz (VerpackG) §§ 33 und 34 sind verpflichtend für alle Betriebe, die Essen bzw. Getränke in Einwegverpackungen aus Kunststoff (auch Verbunde mit Kunststoffanteil) ausgeben oder in Einweggetränkebechern (auch Pappbecher o. a.) ausschenken. Die Befüllung muss nicht unmittelbar vor der tatsächlichen Übergabe an die Endverbraucher*innen erfolgen. Die Pflicht gilt demnach auch bei einer Vorabbefüllung durch die Letztvertreiber*innen. Die Mehrwegangebotspflicht ist also auch gegeben, wenn Speisen und Getränke vorverpackt sind oder vorgehalten werden, solange die Befüllung beim Letztvertreibenden erfolgt.
Das Einweg-Angebot kann parallel bestehen bleiben. Das Mehrweg-Angebot darf jedoch nicht teurer sein. Es dürfen keine Rabatte oder Vergünstigungen auf Einweg gegeben werden. Ein Mehrwegpfand ist zulässig. Die Betriebe müssen über ihr Mehrwegangebot gut sichtbar informieren. Das Gesetz gilt ab 1. Januar 2023

2. Bin ich von der Mehrwegangebotspflicht betroffen?

Betriebe, die ihr Essen zum Mitnehmen anbieten, müssen zusätzlich zu Einwegverpackungen Mehrwegoptionen anbieten. Unter den vom Verpackungsgesetz betroffenen Einwegverpackungen /Einwegbehältern versteht man alle Verpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen, einmalig verwendet und anschließend in den Müll geworfen werden. Bei Getränken zum Mitnehmen muss unabhängig des Einwegmaterials eine Mehrwegoption vorhanden sein.
Die Mehrwegpflichten gelten für alle Betriebe mit einer Verkaufsfläche von mehr als 80 m² (inklusive frei zugänglicher Sitz- und Aufenthaltsbereiche) und mehr als fünf Mitarbeiter*innen. Hier muss ein Angebot für Mehrwegverpackungen für Essen und Getränke gemacht werden in Form des Angebots eigener Mehrwegbehälter, als Teil eines Mehrweg-Poolsystems und optional mit der Befüllung von Mehrweggefäßen der Kundschaft.
Für kleine Betriebe mit einer geringeren Verkaufsfläche und mit bis zu fünf Mitarbeiter*innen gelten Ausnahmeregelungen, sofern sie keine Mehrwegbehälter oder Behälter eines Mehrwegsystems anbieten können oder wollen. In diesem Fall müssen Essen und Getränke in mitgebrachte Behälter gefüllt werden.
Die Betriebe tragen keine Verantwortung für die Eignung mitgebrachter Mehrweggefäße. Bei der Befüllung sind die Hygienebestimmungen einzuhalten. Mehr Informationen gibt es im Infozettel und im Hygieneleitfaden in den Downloads.

3. Falle ich unter die Ausnahmeregelung?

Wenn der Betrieb maximal 5 Mitarbeitende hat und max. 80m² Verkaufsfläche gilt die Ausnahmeregelung nach $34 des VerpackungG. Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden sind mit 0,5 und von nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu zählen. Auch Aushilfskräfte (saisonal) und studentische Hilfskräfte sind zu berücksichtigen.
Zu der zu berechnende Fläche zählen alle Flächen, die vom Gast genutzt werden können. Neben der Verkaufsfläche, sind das der Aufenthaltsbereich und auch die Gänge zu Toiletten.
Saisonal genutzte Außenbereiche müssen für den Zeitraum der Nutzung dieser Fläche mit dazugerechnet werden.

4. Welche Möglichkeiten habe ich, die Mehrwegangebotspflicht umzusetzen?

Sie können Mehrwegverpackungen anbieten in Form eigener Mehrwegbehälter, als Teil eines Mehrweg-Poolsystems oder optional mit der Befüllung von Mehrweggefäßen der Kundschaft (Siehe „Bin ich von der Mehrwegangebotspflicht betroffen“).

6. Muss ich meine Kund*innen über das Mehrwegangebot in meinem Laden informieren?

Ja. Betriebe müssen im Verkaufsbereich gut sichtbare Informationen zu ihren Mehrwegverpackungen anbringen. Die Größe des Hinweises muss ähnlich der Darstellung des Angebots entsprechen. Über die Verpflichtungen hinaus, sollten Sie ihre Kundschaft aktiv darauf ansprechen. Bei der Lieferung von Speisen und Getränken gilt: Auf die Möglichkeit der Mehrwegverpackung muss während des Bestellprozesses aktiv hingewiesen werden. Detaillierte Informationen dazu gibt es im Infozettel in den Downloads.

7. Welche Mehrwegbehältnisse kann ich verwenden?

Beachten Sie, dass Sie für Lebensmittel geeignetes Material verwenden. Weiterführende Informationen dazu finden Sie im Einkaufsführer der Deutschen Umwelthilfe und bei den Anbietern von Mehrweg-Poolsystemen.

8. Was muss ich hygienerechtlich beim Umgang mit Mehrwegbehältern beachten?

Bei der Ausgabe und der Rücknahme von Mehrwegbehältern sind Hygieneregelungen zu beachten. Es ist sicherzustellen, dass im Umgang mit den Mehrwegbehältern Lebensmittel nicht nachteilig beeinflusst werden. Stellen Sie für die Rücknahme von Mehrwegbehäl­tern eigens dafür vorgesehene Sammelbehälter oder Abnahmemöglichkeiten bereit, die möglichst außer­halb des Theken- und Betriebsbereichs liegen.

Bei der Verwendung eines Mehrwegpoolsystems gelten die Regelungen des Anbieters und stark verschmutzte oder defekte Behälter sollten zurückgewiesen oder dem Recycling zugeführt werden. Hinweise zur Reinigung und Trocknung der Mehrwegbehältnisse sind beim Anbieter zu erfragen. Grundsätzlich gilt, dass zurückgegebene Behältnisse zeitnah, spätestens zum Ende des Arbeitstages, gespült und gereinigt werden. Etwaige Lebensmittelreste sind getrennt zu erfassen und der Verwertung zuzuführen.

Die Lagerung von sauberen, trockenen Mehrwegbe­hältnissen erfolgt mit der Öffnung nach unten auf einer hygienisch einwandfreien Unterlage. Nach Möglichkeit werden sie abgedeckt.

Ausführliche Informationen, auch zum Umgang mit mitgebrachten Mehrweggefäßen finden Sie in unserem Hygieneleitfaden in den Downloads. Die verschiedenen Mehrweg-Poolsystemanbieter geben darüber hinaus auch Hinweise, worauf bei Annahme, Reinigung und Ausgabe zu achten ist.

9. Muss ich alle Gefäße der Kund:innen annehmen und befüllen?

Bei Angebot eigener Mehrwegbehältnisse oder der Nutzung eines Mehrwegpoolsystems können kundeneigene Gefäße optional angenommen werden. Sofern kundeneigene Mehrwegbehälter angenommen werden, dürfen verunreinigte Behälter abgelehnt werden.

10. Darf ich Mehrwegbehälter teurer als Einwegbehälter anbieten?

Nein. Für Essen und Getränke in Einwegverpackungen dürfen gegenüber dem Mehrwegangebot keine Rabatte oder sonstige Vergünstigungen gegeben werden. Auf Mehrwegverpackungen darf jedoch ein Pfand erhoben werden. Bei Nutzung eines Mehrwegsystem wird die Höhe des Pfandes durch den Anbieter vorgegeben.

11. Was passiert, wenn ich trotz der Mehrwegangebotspflicht in meinem Laden kein Mehrweg anbiete?

Bei Kontrolle durch die zuständigen Behörden kann das Bußgeld bis zu 10.000 Euro betragen.

12. Wird die Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht kontrolliert?

Ja, durch die zuständigen Bezirke. Die Nichtumsetzung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro zur Folge haben.

13. Was sind Mehrwegpoolsysteme und wer bietet diese an?

Mehrweg- oder auch sogenannte Poolsysteme bieten Mehrwegbehältnisse für jede Einrichtung an. Diese können dann in einem Betrieb befüllt, aber auch in jedem anderen teilnehmenden Betrieb wieder abgegeben, gereinigt und neu befüllt werden. Als teilnehmender Betrieb muss man aktuell die Reinigung zurückgenommener Behälter selbst übernehmen. Vielleicht haben Sie schon einmal etwas von reCup, FairCup, Vytal, Relevo oder Tiffin Loop gehört.

Der Recyclingkreislauf des Mehrweg Poolsystems wird erklärt.Mehrwegkreislauf

14. Welche Einwegverpackungen sind von der Mehrwegangebotspflicht betroffen?

Betriebe, die ihr Essen zum Mitnehmen anbieten, müssen zusätzlich zu Einwegverpackungen Mehrwegoptionen anbieten. Unter den vom Verpackungsgesetz betroffenen Einwegverpackungen /Einwegbehältern versteht man alle Verpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen, einmalig verwendet und anschließend in den Müll geworfen werden. Bei Getränken zum Mitnehmen muss unabhängig des Einwegmaterials eine Mehrwegoption vorhanden sein.

15. Worauf muss ich bei der Annahme und Ausgabe von mitgebrachten Mehrwegverpackungen achten?

Auf Grundlage einer guten betrieblichen Lebensmittelhygienepraxis sind die Mindestanforderungen verpflichtend einzuhalten. Dazu gehören: Achtsamkeit beim Befüllen, getrennte Bereiche für Behälter und Lebensmittel, ein Hygiene-Tablett, Kontaktvermeidung, Handhygiene und einiges mehr. In ausführlicher Form können Sie das in unserem Hygieneleitfaden in den Downloads nachlesen.

16. Worauf muss ich bei der Annahme und Ausgabe von Mehrwegverpackungen eines Poolsystems achten?

Bei der Ausgabe und der Rücknahme von Mehrwegbehältern eines Systems sind dringend die Hygienehinweise zu beachten. Es ist sicherzustellen, dass im Umgang mit den Mehrwegbehältern die Lebensmittel nicht nachteilig beeinflusst werden. In ausführlicher Form können Sie das in unserem Hygieneleitfaden in den Downloads nachlesen. Die verschiedenen Mehrweg-Poolsystemanbieter geben darüber hinaus auch Hinweise, worauf bei Annahme, Reinigung und Ausgabe zu achten ist.

18. Bin ich als kleiner Imbiss, aber Teil einer großen Kette auch von der Mehrwegangebotspflicht betroffen?

Ja, als einzelner Imbiss, aber Teil einer Kette müssen Sie auch ein Mehrwegangebot bereithalten, da die Größe aller Filialen zusammen gerechnet wird. Wenn die Kette übergreifend mehr als 5 Mitarbeiter*innen und mehr als 80 m² hat, muss jede Filiale auch ein Mehrwegangebot bereithalten.

19. Bin ich als Lieferdienst von der Mehrwegangebotspflicht betroffen?

Bei der Lieferung von Speisen und Getränken gilt: Auf die Möglichkeit der Mehrwegverpackung muss während des Bestellprozesses aktiv hingewiesen werden.

Mehrwegsysteme

Diese in Berlin vertretenen Mehrwegsysteme helfen Ihnen dabei, mit jeder Bestellung mehr Klimaschutz zu wählen. Die zum System gehörigen Behältnisse können in allen teilnehmenden Einrichtungen genutzt, mitgenommen und flexibel auch in jeder anderen Einrichtung mit diesem System abgegeben werden.

Unter der Tabelle finden Sie eine Kurzbeschreibung zum jeweiligen Poolsystemanbieter.


Faircup / Fairbox PFABO Recircle Recup Relevo Tiffin Loop Vytal Einfach Mehrweg
Angebot Becher, Behälter Behälter Becher, Behälter Becher, Behälter Becher, Behälter Becher, Behälter Becher, Behälter Becher, Behälter
Größen Becher 200ml, 300ml, 400ml, 500ml - 90ml, 300ml, 500ml 200ml, 300ml, 400ml, 500ml 200ml, 300ml, 400ml 350ml 200ml, 300ml, 400ml 200ml, 300ml, 400ml, 500ml
Größen Behälter 100ml, 500ml, 1000ml mit flexibler Trennwand 1000ml, 3000ml 600ml, 1050ml, 340+250ml (zwei Kammern), 900ml 1100ml, 590 + 320ml (zwei Kammern), 500ml 600ml, 800ml, 1100ml, 1500ml mit 2 Kammern, Pizzabox: Ø33cm Sushibox: 215 x 135 x 57mm Burgerbox: 125 x 125mm x 102mm, Neben Kunststoff auch Glasmehrweg 1200ml 500ml, 750ml, 450+550ml (zwei Kammern), 1250ml Pizzabox: Ø33cm, Sushibox: 98 bzw. 148 x 221mm, Burgerbox: 105 x 105mm, bzw. in der Mitte 160 x 160mm 500ml, 750ml, 1100ml (zwei Kammern), 1250ml
Rückgabe In allen teilnehmenden Ausgabestellen, teilweise auch automatengestützt In allen teilnehmenden Ausgabestellen In allen teilnehmenden Ausgabestellen In allen teilnehmenden Ausgabestellen In allen teilnehmenden Ausgabestellen In allen teilnehmenden Ausgabestellen In allen teilnehmenden Ausgabestellen In allen teilnehmenden Ausgabestellen, größtenteils via Leergutautomaten (u.a. in allen REWE Märkten bundesweit)
Pfandsystem Kunde bezahlt Pfand beim Ausleihen Kunde bezahlt Pfand beim Ausleihen Kunde bezahlt Pfand beim Ausleihen Kunde bezahlt Pfand beim Ausleihen Registrierung per App; bei Nichtrückgabe der Mehrwegbox Pfand fällig Registrierung per App; bei Nichtrückgabe der Mehrwegbox Pfand fällig Registrierung per App; bei Nichtrückgabe der Mehrwegbox Pfand fällig Kunde bezahlt Pfand beim Ausleihen identisch zu Flaschenpfand
Systemgebühr für Letztvertreibende Monatliche Gebühr - Betrag pro Ausleihe Monatliche Gebühr Betrag pro Ausleihe Betrag pro Ausleihe Einrichtungsgebühr (einmalig), Betrag pro Ausleihe Betrag pro Ausleihe

* Es können weitere Kosten anfallen wie beispielsweise Lieferkosten. Hierbei müssen die Preismodelle bei den einzelnen Anbietern angefragt werden. Für die Menge an Bechern oder Behältern, die man als Erstausstattung wünscht, muss in der Regel auch der Pfandbetrag für die bestellte Höhe zunächst durch die Letztvertreibenden bezahlt werden.

Faircup / Fairbox

Faircup oder auch Fairbox ist ein Poolsystem, welches sowohl Mehrwegbecher als auch Mehrwegbehälter aus Kunststoff to-go anbietet. Der Kunde bezahlt ein Pfand bei der Ausleihung des Bechers oder Behälters und erhält diesen, bei der Rückgabe bei einem Partner von Faircup, wieder zurück. Der Letztvertreibende muss ausschließlich eine monatliche Gebühr bezahlen. Die Becher und Behälter werden in unterschiedlichen Größen angeboten. https://fair-cup.de/ https://box.fair-cup.de/

PFABO

PFABO ist ein Poolsystem, welches Mehrwegbehälter aus Kunststoff für Essen to-go sowie zum Abfüllen von unverpackten Lebensmitteln anbietet. Der Kunde bezahlt ein Pfand bei der Ausleihung des Behälters und erhält diesen, bei der Rückgabe bei einem Partner von PFABO, wieder zurück. Die Behälter werden in unterschiedlichen Größen angeboten. https://pfabo.de/

Recircle

Recircle ist ein Poolsystem, welches sowohl Mehrwegbecher als auch Mehrwegbehälter aus Kunststoff to-go anbietet. Der Kunde bezahlt ein Pfand bei der Ausleihung des Bechers oder Behälters und erhält diesen, bei der Rückgabe bei einem Partner von Recircle, wieder zurück. Der Letztvertreibende muss ausschließlich einen festen Betrag pro Ausleihe bezahlen. Die Becher und Behälter werden in unterschiedlichen Größen angeboten. https://www.recircle.de/

Recup/Rebowl

Recup/Rebowl ist ein Poolsystem, welches sowohl Mehrwegbecher als auch Mehrwegbehälter aus Kunststoff to-go anbietet. Der Kunde bezahlt einPfand bei der Ausleihung des Bechers oder Behälters und erhält diesen, bei der Rückgabe bei einem Partner von Recup, wieder zurück. Der Letztvertreibende muss ausschließlich eine monatliche Gebühr bezahlen. Die Becher und Behälter werden in unterschiedlichen Größen angeboten. https://recup.de/

Relevo

Relevo ist ein Poolsystem, welches sowohl Mehrwegbecher als auch Mehrwegbehälter aus Kunststoff to-go anbietet. Es gibt auch spezielle Boxen für Sushi und Pizza und Burger. Neben Kunststoff gibt es ebenfalls ein Mehrwegbehälterangebot für Glas. Der Kunde bezahlt kein Pfand bei der Ausleihung des Bechers, sondern registriert sich in der Relevo App. Bei einer Nichtrückgabe ist ein Pfand fällig. Der Letztvertreibende muss ausschließlich einen festen Betrag pro Ausleihe bezahlen. Die Becher und Behälter werden in unterschiedlichen Größen angeboten. https://relevo.de/

Tiffin Loop

Tiffin Loop ist ein Poolsystem, welches sowohl Mehrwegbecher als auch Mehrwegbehälter aus Edelstahl to-go anbietet. Der Kunde bezahlt kein Pfand bei der Ausleihung des Bechers, sondern registriert sich in der Tiffin Loop App. Bei einer Nichtrückgabe ist ein Pfand fällig. Der Letztvertreibende muss ausschließlich einen festen Betrag pro Ausleihe bezahlen. https://tiffinloop.de/

Vytal

Vytal ist ein Poolsystem, welches sowohl Mehrwegbecher als auch Mehrwegbehälter aus Kunststoff für Essen to-go anbietet. Es gibt auch spezielle Boxen für Sushi und Pizza. Der Kunde bezahlt kein Pfand bei der Ausleihung des Bechers oder Behälters, sondern registriert sich in der Vytal App. Bei einer Nichtrückgabe ist ein Pfand fällig. Der Letztvertreibende muss ausschließlich eine einmalige Einrichtungsgebühr und einen festen Betrag pro Ausleihe bezahlen. Die Behälter werden in unterschiedlichen Größen angeboten. https://www.vytal.org/

Einfach Mehrweg

Einfach Mehrweg ist ein Poolsystem, das so einfach wie Pfandflaschen über Leergutautomaten im Lebensmitteleinzelhandel wieder abgegeben werden kann. Das Angebot umfasst dabei Becher und Behälter in verschiedenen Formen und Größen. Der Kunde bezahlt ein Pfand zwischen 1 Euro und 2,50 Euro beim Ausleihen der Becher und Behälter. Der Letztvertreibende bezahlt einen festen Beitrag pro Ausleihe und kann optional auch eine Abholung und externe Spülung in Anspruch nehmen. https://www.einfach-mehrweg.com/